Unsere Leistungen im Überblick
Finanzprobleme dulden keinen grossen Aufschub. Erst recht nicht, wenn Inkassounternehmen mit der Eintreibung von Forderungen drohen, Betreibungsämter Zahlungsbefehle zustellen oder bereits die Lohnpfändung droht.
"Schnell zur Lösung" lautet die Mission unseres Unternehmens. Durch die schlanke, digitale Vernetzung mit unseren Finanzpartnern können wir unseren Kunden ab Antragstellung unverzüglich ein Angebot vermitteln.
Die erforderlichen Nachweise können Sie mit dem Antrag ganz einfach hochladen.
Über unser Angebot können Sie frei entscheiden. Die Zusage seitens des Partners ist auf jeden Fall verbindlich. Eine greifbare Lösung, die Sicherheit gibt und die Schuldenregulierung schnell auf den Weg bringt.
- Individuelle Beratung
- Vermittlung hochwertiger Finanzsanierungen
- Kostenfreie Vorprüfung
- Sofortbearbeitung bei Antragseingang
- Bonitätsunabhängiges Vertragsangebot
- Vermittlungsgebühr nur im Erfolgsfall
- Schuldsumme ab CHF 5.000,-
- Faire Konditionen
- Sicher, seriös, diskret
- Erfahrenes Beraterteam
Wir setzen Finanzlösungen für Privathaushalte und Gewerbekunden auf, die aus Schulden herausführen und Finanzen sanieren.
Kunden fragen, Harow antwortet.
Die Finanzsanierung ist die Kreditalternative für Kunden, die keinen Kredit mehr bekommen, jedoch eine Lösung benötigen. Grund: hohe Privat- oder Steuerschulden, Mahnungen oder ein Einkommen, das nicht die Ausgaben deckt. Die Finanzlage zeigt Handlungsbedarf, da ansonsten ein Betreibungsverfahren bis hin zur Lohnpfändung droht. Die Finanzsanierung hilft bei der Schuldenregulierung und kann mit Vergleichsverhandlungen dazu beitragen, dass Vollstreckungsmassnahmen (z.B. Lohnpfändung) vorerst ausgesetzt werden. Kunden, die eine Finanzsanierung erfolgreich abschliessen, sind in der Regel wieder schuldenfrei. Was das für die Bonität und auch das Image bedeutet, liegt auf der Hand.
Die Finanzsanierung ist eine komplexe Leistung. Die Experten führen eine Finanzanalyse zum Erfassen des kompletten Schuldenstatus durch. Dies dient dazu, um mit den jeweiligen Gläubigern die Optionen eines Nachlasses oder Vergleichs verhandeln und den Rückzahlungs- bzw. Tilgungsplan aufsetzen zu können. Zur Gesamthöhe der Schuldsumme erhalten Sie vom Partner, der die Finanzsanierung übernimmt, ein vertraglich basiertes und genehmigtes Angebot. Laufzeit und Monatsraten sind individuell an Ihre Situation angepasst. Im Zuge dessen stehen die Kundenberater des durchführenden Partners auch für ein Budgetcoaching bereit, damit Sie kontrolliert das Einnahmen-Ausgaben-Verhältnis im Gleichgewicht halten und einer Neuverschuldung vorbeugen können. Die Finanzsanierung reguliert Schulden und klärt mit Gläubigern die Modalitäten der Tilgung. Nach erfolgreichem Abschluss sind die Schulden und offenen Verbindlichkeiten bereinigt.
Steuerschulden gehören zu den häufigsten Schuldenarten in Schweizer Privathaushalten. Jeder vierte Kreditantrag wird wegen fälliger Zahlungen ans Steueramt gestellt. Allerdings haben die wenigsten Antragsteller Erfolg. Vor allem dann, wenn bereits eine Mahnung oder ein Zahlungsbefehl an den Steuerbürger erging und diese bei der ZEK vermerkt wurden. Ausserdem wäre ein Kredit eine weitere, unnötige Belastung des Haushalts - die Schuldenspirale dreht sich nur weiter. Der Finanzsanierer wird mit allen Gläubigern in Gespräche treten - auch der Steuerverwaltung - und eine konsumentenfreundliche Lösung anstreben. In der Regel reagieren Gläubiger positiv auf die Finanzsanierung, da sie den Lösungs- und Zahlungswillen des Mandanten zeigt. Weitere Schuldenarten, die mit der Finanzsanierung geregelt werden können: Schulden bei Kreditkarten- und Mobilfunkanbietern, Schulden bei der Bank und Versicherungen, Schulden bei Onlinehändlern und privaten Gläubigern.
Nein, das ist sie nicht. Ein Kredit ist ein Finanzprodukt, für das der Kunde Bonität, Sicherheiten und einen positiven Report von Wirtschaftsauskunfteien und der ZEK braucht. Das ist bei der Finanzsanierung nicht erforderlich, da sie kein kreditähnliches Geschäft vornimmt. Sie ist eine Finanzdienstleistung zur Entschuldung und Sanierung der Finanzen. Weiter gedacht: Sind die Finanzen wieder in Ordnung gebracht und die Schulden reguliert, hat das auch Auswirkungen auf die Bonität. Manche Einträge, die mit ausstehenden Zahlungen und Mahnungen bzw. Betreibung zusammenhängen, lassen sich ggfs. wieder löschen. Konsumenten können einen Bonitätsauszug anfordern und das nachprüfen.
Die Nutzung des Onlineservices und die Prüfung der Anfrage sind kostenfrei. Die weiteren Details und Rahmenkonditionen legen Sie mit dem vermittelten Finanzpartner fest. Ein Vermittlungshonorar fällt nur im Erfolgsfall an.
Das hat den Nachteil, dass Sie den Vorgang unnötig verzögern. Die Schuldenregulierung und Sanierung Ihrer Finanzen stockt und könnte weitere Mahnungen und Inkassomassnahmen Ihrer Gläubiger zur Folge haben.
Die Zustellung des genehmigten und unterzeichneten Finanzsanierungsvertrages wird Ihnen von der Harow AG schriftlich garantiert. Sie erhalten dazu ein rechtsverbindliches Dokument. Das bedeutet: Sollten wir, was nicht vorkommt, Ihnen nach Leistung der Vorauszahlung den Vertrag nicht zusenden, hätten Sie gemäss Konsumentenschutz und unserer AVBs eine rechtliche Handhabe gegen uns.
Da wir zu 100 Prozent kundenorientiert sind, stehen Ihnen auch alternative Möglichkeiten der Zahlung unserer Vermittlungsprovision (nur im Erfolgsfall!) zur Auswahl. Darüber informieren Sie gerne unsere Kundenberater in einem persönlichen Telefon.
Informationen zu unserem Angebot
Eine Finanzsanierung über z. B. CHF 10'000,00 mit einer Laufzeit von 36 Monaten hat eine kalkulatorische Monatsrate von CHF 331,30 und eine Gesamtschuldsumme von CHF 12'476,80. Der effektive Kostenfaktor inkl. aller Gebühren beträgt hierfür 8,26 %.
Die Mindestlaufzeit für eine Finanzsanierung sind mind. 12 Monate. Der effektive Satz pro Jahr ist max. 12,75 %.
Alle Informationen auf der harow.ch sind kostenfrei. Bei Interesse des Kunden wird die Anfrage kostenlos und unverbindlich geprüft. Die Bearbeitung bis zur Angebotsannahme durch den Kunden erfolgt unentgeltlich. Sollte ein positiver Entscheid dem Kunden übermittelt werden wird mit der Angebotsannahme des Kunden eine Vermittlungsgebühr zwischen 6 % und 9 % der Anfragesumme fällig. Die Vermittlungsgebühr wird im Vorfeld in einem separaten Angebot ersichtlich. Die Vermittlungsgebühr fällt nur nach der Beauftragung durch den Kunden an.
Bitte beachten Sie, Kredite oder die Vermittlung von Krediten ist nicht Bestandteil unseres Leistungsspektrums.